- Jede Hundeschule/Ausbildungsstätte hat die Möglichkeit,
Hundesportarten nach den Richtlinien des ÖBdH anzubieten
und Prüfungen nach der PO des ÖBdH abzunehmen.. - Um Kurse und Prüfungen zu Sportarten nach dem ÖBdH
anbieten zu dürfen, müssen Sie (und ev. MitarbeiterInnen Ihrer
Hundeschule) sich verpflichten non-aversiv zu arbeiten.
Weiters ist die Mitgliedschaft beim ÖBdH verpflichtend. - Bei allen Kursen/Prüfungen wird größter Wert auf die Bedürfnisse der Hunde und eine tierschutzgerechte Ausbildung gelegt. Wenig Wert wird auf Rassezugehörigkeiten gelegt. Bei allen Kursen, Prüfungen und Wettkämpfen dürfen Hunde aller Rassen teilnehmen .
- Um eine Sportart/Prüfung anbieten zu können, muss der Nachweis erbracht werden, dass diese Sportart selbst gelernt wurde und gekonnt wird . Wenn Sie eine Sportart anbieten möchten, selbst diese jedoch nicht / nicht ausreichend gelernt haben, wenden Sie sich bitte an den ÖBdH, wir empfehlen Ihnen gerne diesbezügliche Fortbildungen.
- Informationen zu allen Sportarten finden Sie in "Infomappe Sportarten" bzw. in der Österreichischen Prüfungsordnung (PO) des ÖBdH.
HAT (Hundealltagstauglichkeit)
Die HAT SK Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Bei den weiteren HAT-Prüfungen (HAT-J, HAT 1 bis 5) handelt es sich um praktische Prüfungen.
Alle notwendigen Unterlagen und Formulare werden vom ÖBdH zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie im entsprechenden Unterlink
Weitere Sportarten
Bei allen weiteren Sportarten handelt es sich um praktische Prüfungen.
Alle notwendigen Unterlagen und Formulare werden vom ÖBdH zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie im entsprechenden Unterlink.
Österr. Prüfungsordnung Hundesport ÖBdH
Österr. Wettkampfordnung Hundesport ÖBdH
Österr. Richterordnung Hundesport ÖBdH
Antrag auf Richteranwärter-Anerkennung
Ressortleitung: Marion Chvojan
Teamleitung CPS: Marion Chvojan
Teamleitung Flyball: Mag. Vivien Cooksley